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Trottoir viel zu schmal wegen Kommerz-Mobiliar

zweiracabrio 20. Mai 2026

Das Mövenpick an der Nüschelerstrasse hat seine Möbel nach draussen parkiert, so dass man im Rollstuhl, mit Kinderwagen etc. ohne Gäste so knapp durchkommt, weil daneben zwischen den Bäumchen Autos parkieren.

Im Moment wie auf dem Bild, ist geschätzt ein guter Meter frei für Menschen zu Fuss wegen Kommerz. Erforderlich wären 1.50m Breite.

Sobald die Tische belegt sind, gibts kaum mehr ein Durchkommen zu Fuss, insbesondere an Tischen, wo die Stühle in Durchgangsbereich stehen :-/

Diese Trottoirbreite liesse legal wohl nur 2er-Tischchen zu deren Stühle so parkiert sind wie auf dem ersten Tisch ersichtlich.
Das restliche Mobiliar könnte ja auf den beiden Parkplätzen vor dem Mövenpick hingestellt werden. Pro Parkplatz hätte wohl problmlos ein 10er-Tisch platz für die grösseren Parties 😄


P.S.
@walkeable
Es fehlen die Kategorien "Boulevardgastronomie" und "verstelltes Trottoir".

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6 Kommentare

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Stadt Zürich

20. Mai 2026

Dieser Abschnitt der Nüschelerstrasse ist Privatgrund.

arena67

20. Mai 2026

Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz (SVG) gilt auch auf Privatgrund, wenn die Fläche dem allgemeinen Verkehr dienen.

velofeedback

20. Mai 2026

Menschen im Rollstuhl freuts…

arena67

20. Mai 2026

Diese Boulevardgastronomie in diesem Ausmass ist rechtswidrig. Auf dem Trottoir müssten für den Fussverkehr stets mindestens ein 2m breiter hindernisfreier Verkehrsraum freibleiben. Der Begegnungsfall zwischen Fussgängern darf nicht behindert werden. Die Handhabung mit der Argumentation das 1,5m Breite ausreichen sind längst nicht mehr Zeitgemäss. Von 1,5m muss man den Abstand von mind. 20 cm zur Trottoirkante, den Abstand von mind. 20cm bei der Begegnung zwischen 2 Fussgängern sowie mind. 20cm Abstand zur Möblierung der Boulevardgastronomie einhalten. Das ergibt eine Restfläche von nur noch 90cm die für 2 Fussgänger übrig bleiben. Pro Fussgänger wären das gerade mal 45cm. Das ist deutlich zu wenig wenn man mit Kinderwagen, Rollstuhl, Einkaufstaschen, mit einem Handwagen oder bei schlechtem Wetter mit dem Regenschirm unterwegs ist. Das Strassenverkehrsgesetz ist auch auf dem Trottoir zwingendes Recht, das sollte auch den Stadtzürcher Behörden klar sein.

positivist

20. Mai 2026

Das ist kein Trottior (Rinnstein, kein Randstein). Zudem ist das eine Privatstrasse, welche man potentiell selbst für den Fussverkehr sperren könnte, sofern keine Grunddienstbarkeit eingetragen ist. Über die Ausgestaltung eines allfälligen Wegrechts entscheidet der Eigentümer, nicht die links-grüne Zuzüger-Bubble.

zweiracabrio

21. Mai 2026

Danke @arena87
Das mit den 2m Breite war mir nicht bewusst. Bei Mischverkehr sind es sogar 4m Breite, wie auf Seite 10 und 11 der Broschüre steht inkl. Bilder
https://www.stadt-zuerich.ch/content/dam/web/de/aktuell/publikationen/2022/boulevardgastronomie/leitfaden-boulevardgastronomie.pdf

Da steht auch, dass der untere Rand von Sonnenschirmen in Verkehrsflächen nicht unterhalb von 2.20 liegen dürfen auf Seite 13.

Bearbeitet: 21. Mai 2026, 01:04:27